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   SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09 ER   

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SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09 ER (https://dejure.org/2009,20259)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2009 - S 2 KA 87/09 ER (https://dejure.org/2009,20259)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - S 2 KA 87/09 ER (https://dejure.org/2009,20259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Stichprobenprüfung i.S.d. § 106 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Droht dem Antragsteller bei Versagung einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff.).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Denn die gerichtliche Kontrolldichte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst angesichts des den Prüfgremien zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraumes vor allem die Prüfung der Rechtmäßigkeit in formeller Hinsicht (BSG, Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R -); hierzu gehört auch die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Prüfverfahrens (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.01.2009 - L 11 KA 8/08 -).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; LSG NRW, Beschluss vom 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07 KA ER -).
  • BGH, 12.04.2006 - III ZR 35/05

    Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für Pflichtverletzungen der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Im Übrigen steht es der Antragstellerin frei, ggf. Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen die Beigeladene zu 7) geltend zu machen, falls ihr durch rechtswidriges Verhalten ein Schaden entstanden sein sollte (zur haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für rechtswidrige Entscheidungen der Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung vgl. BGH MedR 2006, 535 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; LSG NRW, Beschluss vom 11.02.2008 - L 11 (10) B 17/07 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Allein eine etwaige Rechtsverletzung schafft schon deshalb keinen Anordnungsgrund, weil anderenfalls jedes rechtswidrige Handeln einer Behörde einen Anordnungsgrund erfüllen, mithin zu einer konturenlosen Ausuferung des einstweiligen Rechtsschutzes führen würde (LSG NRW, Beschluss vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.06.2009 - S 2 KA 87/09
    Denn die gerichtliche Kontrolldichte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst angesichts des den Prüfgremien zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraumes vor allem die Prüfung der Rechtmäßigkeit in formeller Hinsicht (BSG, Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R -); hierzu gehört auch die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Prüfverfahrens (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.01.2009 - L 11 KA 8/08 -).
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